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   OLG Saarbrücken, 04.10.2006 - 5 U 247/06 - 40   

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https://dejure.org/2006,9551
OLG Saarbrücken, 04.10.2006 - 5 U 247/06 - 40 (https://dejure.org/2006,9551)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04.10.2006 - 5 U 247/06 - 40 (https://dejure.org/2006,9551)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04. Oktober 2006 - 5 U 247/06 - 40 (https://dejure.org/2006,9551)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Einstweilige Verfügung bei Einstellung von Leistungen infolge einer Nachprüfung durch den Versicherer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Anspruchs aus Fortzahlung einer Berufsunfähigkeitsrente aus einer Lebensversicherung mit eingeschlossener Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Voraussetzungen für die vorläufige Fortzahlung von Leistungen aus einer ...

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 7 Abs. 3; BB-BUZ § 8
    Leistungsverfügung gegen den Versicherer erfordert Glaubhaftmachung einer existenziellen Notlage des VN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1406
  • VersR 2007, 935
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 01.09.2004 - 5 W 99/04

    Verfahrensrecht; Versicherungsrecht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.10.2006 - 5 U 247/06
    Führt die Verweigerung einer einstweiligen Regelung bei späterem Obsiegen in der Hauptsache nur zu Vermögensschäden, bleibt der Gläubiger regelmäßig auf die spätere Geltendmachung von Schadensersatz verwiesen und kann nicht zu deren Abwendung gleichsam vorbeugend sofortige Erfüllung verlangen( OLG Köln, MDR 2005, 290).
  • OLG Düsseldorf, 13.06.1995 - U (Kart) 15/95
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.10.2006 - 5 U 247/06
    Wie in anderen Fällen einer solchen "Leistungsverfügung" auch muss der Antragsteller darlegen und glaubhaft machen, dass er dringend zur Deckung seiner grundlegenden Bedürfnisse auf die sofortige Erfüllung seines angeblichen Anspruchs angewiesen ist und ohne sie so erhebliche wirtschaftliche Nachteile erleiden würde, dass ihm ein Zuwarten oder eine Verweisung auf die spätere Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nicht zumutbar ist (OLG Düsseldorf, , NJW-RR 1996, 123).
  • OLG Hamm, 09.03.2000 - 6 U (H) 28/00

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Notunterhalt aufgrund unfallbedingter

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.10.2006 - 5 U 247/06
    Nach einem Teil der Rechtsprechung kommt eine Leistungsverfügung sogar solange nicht in Betracht, als die Möglichkeit besteht, der Notlage durch die Inanspruchnahme von sozialrechtlichen Leistungen zu begegnen (OLG Celle, VersR 1999, 212; OLG Hamm, MDR 2000, 847).
  • OLG Köln, 21.11.1997 - 20 U 238/96

    Begriff der privaten Schuldübernahme; Voraussetzungen einer Vertragsübernahme;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.10.2006 - 5 U 247/06
    Nach einem Teil der Rechtsprechung kommt eine Leistungsverfügung sogar solange nicht in Betracht, als die Möglichkeit besteht, der Notlage durch die Inanspruchnahme von sozialrechtlichen Leistungen zu begegnen (OLG Celle, VersR 1999, 212; OLG Hamm, MDR 2000, 847).
  • OLG Hamm, 13.09.1989 - 20 W 47/89
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.10.2006 - 5 U 247/06
    Das darf aber nur dann geschehen, wenn ohne Erlass einer solchen Entscheidung anders nicht abwendbare Nachteile für den Lebensunterhalt des Versicherungsnehmers entstünden (OLG Hamm r+s 1990, 36).
  • OLG Karlsruhe, 03.07.2008 - 12 U 22/08

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Inhaltliche Anforderungen an eine wirksame

    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. zuletzt OLG Saarbrücken NJW-RR 2007, 1406 f.), der sich der Senat anschließt, kann ein Versicherungsnehmer nach Einstellung der Leistungen aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung durch den Versicherer grundsätzlich im Wege der einstweiligen Verfügung die vorläufige Fortsetzung der Zahlungen beanspruchen, wenn ein Verfügungsanspruch und als Verfügungsgrund eine Existenzgefährdung des Versicherungsnehmers durch die Zahlungseinstellung dargelegt und glaubhaft gemacht werden.
  • OLG Celle, 09.07.2008 - 13 U 144/08

    Beachtung der "Selbstwiderlegung" der Dringlichkeit im allgemeinen

    aa) Nach einem Teil der Rechtsprechung verbietet sich der Erlass einer auf sofortige Erfüllung gerichteten einstweiligen Verfügung bereits regelmäßig dann, wenn die Verweigerung der einstweiligen Regelung bei späterem Obsiegen in der Hauptsache lediglich zu einem Vermögensschaden führen würde (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 4. Oktober 2006 - 5 U 247/06. OLG Köln, Beschluss vom 1. September 2004 - 5 W 99/04).
  • LG Saarbrücken, 01.06.2017 - 15 O 78/17

    Überprüfung interner Wahlen einer politischen Partei: Rechtsweg zu den

    Denn die einstweilige Verfügung unter Vorwegnahme der Hauptsache ist immer dann zulässig, wenn die geschuldete Handlung derart kurzfristig zu erbringen ist, dass die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren nicht möglich ist, d.h. die Verweisung auf die Hauptsache einer Rechtsverweigerung gleichkäme (Zöller/Vollkommer § 940 ZPO, Rnr. 6; Thüringisches OLG NJW-RR 2012, 862; Saarländisches OLG NJW-RR 2007, 1406).
  • OLG Jena, 19.11.2008 - 4 U 716/08

    Zu den Beweisanforderungen eines Anspruchsgrundes bei einer Leistungsverfügung

    Eine denkbare wirtschaftliche Notlage wäre nur dann positiv anzunehmen, wenn der Verfügungskläger die Grundlage seiner persönlichen und wirtschaftlichen Existenz vorübergehend überhaupt nicht aufrechterhalten kann und dadurch in Gefahr geriete, diese völlig zu verlieren (s. hierzu OLG Hamm MDR 2000, 847; OLG Saarbrücken VersR 2007, 935).
  • OLG Hamm, 06.11.2014 - 22 U 89/14
    Eine Leistungsverfügung ist daher nur im Falle einer Existenzgefährdung oder einer Not- bzw. Zwangslage des Antragstellers oder aber in solchen Fällen zulässig, in denen die geschuldete Handlung oder Leistung so kurzfristig zu erbringen ist, dass die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren nicht mehr möglich ist (Zöller/Vollkommer, a.a.O.), d.h. wenn ohne Erlass der begehrten einstweiligen Verfügung anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, ferner die Erwirkung eines Titels (erst) im Hauptsacheverfahren irreversible Fakten schaffen würde und der Verweis auf das ordentliche Verfahren praktisch einer Rechtsverweigerung gleichkäme (vgl. etwa OLG Saarbrücken, Urt. v. 04.10.2006, 5 U 247/06, juris, Rn. 18, NJW-RR 2007, 1406 = VersR 2007, 935; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 123).
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